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   VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6   

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https://dejure.org/2007,23838
VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 (https://dejure.org/2007,23838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 (https://dejure.org/2007,23838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 8 MM 2644/06.W6 (https://dejure.org/2007,23838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 166 VwGO, § 114 ZPO, Art 12 GG
    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Studienzulassungsverfahren - zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Studienzulassungsverfahren; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Hinreichende Aussicht auf einen Studienplatz; Erschöpfung des Studienplatzpotentials der Hochschule; Kostenübernahme für die Ablichtung ...

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm; DÖV 2009, 239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2204 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 426
  • DVBl 2007, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06
    Ausgehend von diesem Ziel des einstweiligen Rechtsschutzbegehrens entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. den Beschluss vom 15. September 2005), dass für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht allein die hinreichende Aussicht genügt, dass die festgesetzte Zulassungszahl das Studienplatzpotential der Hochschule nicht erschöpft (so aber BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1985 - 7 C 37/83 - DVBl. 1986, 46 = juris).
  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04

    Hochschulzulassungsstreit; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06
    Prozesskostenhilfe darf versagt werden, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist, so dass zu prüfen ist, ob eine mehr als nur verhältnismäßig geringe Aussicht besteht, aufgrund des (beabsichtigten) Gerichtsverfahrens einen vorläufigen Studienplatz zu erhalten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 8 MM 3527/04.W4 - m. w. N. insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01

    Akteneinsicht im Streit um Zulassung zum Studium -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06
    Zum anderen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Verwaltungsgericht grundsätzlich nur verpflichtet ist, der antragstellenden Partei vollständige Ablichtungen der Kapazitätsberechnungsunterlagen auf ihre Kosten zu erteilen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 8 GM 1694/01.S1 - NVwZ-RR 2002, 784 = juris); die Übersendung der Originalunterlagen scheidet in diesen auf eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung angewiesenen Massenverfahren aus verfahrenspraktischen Gründen aus.
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Dem Antrag der Antragstellerin zu 3. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Brehm war gemäß §§ 166 VwGO, 114 ZPO stattzugeben, da im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife dieses Antrages eine mehr als nur verhältnismäßig geringe Aussicht bestanden hat, auf Grund des Gerichtsverfahrens einen vorläufigen Teilstudienplatz zu erhalten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361; BVerwG, Beschl. v. 2.5.1985 - 7 C 37.83 -, juris Langtext Rdnr. 6; Hessischer VGH, Beschl. v. 19.1.2007 - 8 MM 2644/06 -, NVwZ-RR 2007, 426 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 7 U 249/08

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes

    Es kommt daher nur auf die rechtlichen Erfolgsaussichten und nicht auf die vom Gesetz der Wahrscheinlichkeit bestimmten Gewinnaussichten einer Studienplatzverlosung an (Vgl. BVerwG a.a.O.; a.A. insoweit Hessischer Verwaltungsgerichtshof NVwZ-RR 2007, 426).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung

    Es kommt daher nur auf die rechtlichen Erfolgsaussichten und nicht auf die vom Gesetz der Wahrscheinlichkeit bestimmten Gewinnaussichten einer Studienplatzverlosung an (vgl. BVerwG a.a.O.; a.A. insoweit Hessischer Verwaltungsgerichtshof NVwZ-RR 2007, 426).
  • VG Darmstadt, 03.12.2014 - 3 L 1903/14

    "Verspäteter" Eilantrag im Numerus clausus-Verfahren

    Ein derartiger in einem Serienantrag enthaltener pauschaler Vortrag, der die konkreten Umstände und besonderen Verhältnisse des streitigen Studiensemesters in einem bestimmten Studiengang einer bestimmten Hochschule nicht berücksichtigt, ist nicht geeignet, im Eilverfahren eines Studienzulassungsprozesses versteckte Ausbildungskapazitäten glaubhaft zu machen (so schon für Prozesskostenhilfeverfahren: Hess. VGH, Beschl. v. 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 -, juris).
  • VG Darmstadt, 03.12.2014 - 3 L 1816/14

    Verspäteter Eilantrag im Numerus clausus Verfahren

    Ein derartiger in einem Serienantrag enthaltener pauschaler Vortrag, der die konkreten Umstände und besonderen Verhältnisse des streitigen Studiensemesters in einem bestimmten Studiengang einer bestimmten Hochschule nicht berücksichtigt, ist nicht geeignet, im Eilverfahren eines Studienzulassungsprozesses versteckte Ausbildungskapazitäten glaubhaft zu machen (so schon für Prozesskostenhilfeverfahren: Hess. VGH, Beschl. v. 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 -, juris).
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